SOS-Kinderdorf e.V. – Sozialpädagogisches Institut (SPI)
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Das Foto stammt von Sabine Höroldt
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2001

Beteiligung ernst nehmen
Tagung für Kinder, Jugendliche und ihre BetreuerInnen aus Einrichtungen der Heimerziehung

1. bis 3. November 2001 in Immenreuth (nahe Bayreuth)

Zu dieser Tagung wird eine Dokumentation erstellt, die im Herbst 2002 erscheint.

Beteiligung ernst nehmen      
Beteiligung ernst nehmen

Thema

Mädchen und Jungen, die in Wohngruppen, Kinderdörfern oder anderen Einrichtungen der Heimerziehung leben, wünschen sich ein gutes Verhältnis zu ihren Betreuerinnen und Betreuern. Sie wollen die Menschen kennen, die im Jugendamt für sie mitverantwortlich sind, und persönlich Kontakt mit ihnen haben. Sie wollen Einfluss auf die Regelungen des Alltags nehmen. Und sie wollen zu Recht bei allen Entscheidungen über ihr Leben mitsprechen können. Keiner dieser Wünsche ist unverhältnismäßig oder unvernünftig. Im Gegenteil, diese Wünsche bieten die Chance, gemeinsam über Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die erzieherische Hilfen in Anspruch nehmen, nachzudenken. Vielfältige Beteiligungsformen sprechen für die Qualität einer Einrichtung, in der sich Mädchen, Jungen, Betreuerinnen und Betreuer wohl fühlen können.

Liebe Mädchen und Jungen,

wenn es darum geht, den eigenen Alltag zu gestalten oder Entscheidungen für das eigene Leben zu treffen, wisst ihr selbst sehr gut, was ihr braucht und euch wünscht. Aber interessieren sich dann die Erwachsenen in der Wohngruppe, im Kinderdorf, im Heim oder im Jugendamt für eure Vorstellungen und Bedürfnisse? Welche Erfahrungen macht ihr damit? Bei welchen Themen dürft ihr mitsprechen? Und in welchen Bereichen wollt ihr euch stärker beteiligen? Auf der Tagung wollen wir uns mit diesen Fragen befassen und gemeinsam überlegen, wie Beteiligung und Mitsprache in der Jugendhilfe aussehen könnten, damit ihr euch ernst genommen fühlt. Wenn ihr zwischen 12 und 19 Jahren alt seid, in einer Wohngruppe, einem Kinderdorf, einem Heim oder einer familienähnlichen Lebensform der Jugendhilfe lebt und euch für dieses Thema interessiert, seid ihr herzlich zur Tagung eingeladen.

Liebe Pädagoginnen und Pädagogen,

im KJHG ist in verschiedenen Bereichen die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in den Erziehungshilfen festgeschrieben. Auch in der Fachdiskussion und besonders in Überlegungen zur Qualitätsentwicklung taucht das Thema immer häufiger auf. Aber nimmt es in der Praxis stationärer Einrichtungen und der Jugendämter tatsächlich entsprechenden Raum ein? Welche Erfahrungen machen Sie als Pädagoginnen und Pädagogen mit der Beteiligung von Mädchen und Jungen in ihrer Einrichtung? Wie kann Partizipation im spezifischen Kontext von Heimerziehung gelingen und wo gibt es Hindernisse? Sind Sie selbst dem Thema gegenüber aufgeschlossen? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, auf der Tagung mitzuüberlegen, wie Kinder und Jugendliche mehr in die Entscheidungen über ihre eigenen Belange eingebunden werden können.

Was passieren wird

Gearbeitet wird sowohl in der großen Gruppe als auch in kleinen Arbeitsgruppen, manchmal getrennt nach Mädchen und Jungen beziehungsweise Pädagoginnen und Pädagogen, dann wieder in gemischter Zusammensetzung. Dabei kommen viele kreative Ideen und Methoden zum Einsatz.

Aber das Ganze soll auch Spaß machen. Deshalb bieten wir euch ein Programm, bei dem ihr neue interessante Leute kennen lernen könnt. Geschichten, Spiele, Sport und Musik sollen dabei nicht zu kurz kommen. Wer Lust und Ideen hat, kann diese nicht nur beim abendlichen Freizeitprogramm verwirklichen. Bringt bitte eure Lieblings-CDs, Musikinstrumente und bequeme Kleidung mit.

Veranstalter

Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V.
in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH)

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Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe auf dem Prüfstand

Rechtliche Bewertungen zu einem sozialpädagogischen Reformprojekt

21. Mai 2001 in Frankfurt am Main

Das Gutachten und die Dokumentation zur Tagung können im SPI bezogen werden.

Das Prinzip der Sozialraumorientierung steht im Zusammenhang mit flexiblen und integrierten Hilfen zur Erziehung derzeit hoch im Kurs. Die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe betont eine konsequente Orientierung am Bedarf von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Erziehungshilfen werden als kreative und individuelle Betreuungsarrangements gestaltet und setzen an vorhandenen Ressourcen in der Region an. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die bisherigen versäulten Finanzierungsstrukuren verändert werden müssen und adäquatere Finanzierungsmodelle entwickelt werden. Aktuell wird diskutiert, für die sozialräumliche Versorgung in der Jugendhilfe Sozialraumbudgets bereitzustellen.

Mit Blick auf ihre lokalen Gegebenheiten entwickeln und erproben die Kommunen verschiedene Modelle. Diese unterscheiden sich vor allem bezüglich der Ausgestaltung von Erziehungshilfen, der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Trägern und in der Finanzierung. Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung zeigen, dass Intentionen der Sozialraumorientierung und vorhandene rechtliche Strukturen miteinander kollidieren können. So tauchen Fragen auf wie: Wird durch Sozialraummodelle der Rechtsanspruch der Leistungsberechtigten auf Erziehungshilfe und ihr Wunsch- und Wahlrecht eingeschränkt? Widerspricht eine Sozialraumorientierung dem Pluralitätsgebot von Trägern (Leistungserbringern) in der Jugendhilfe? Inwiefern nimmt das Jugendamt (Leistungsverpflichteter) seine Steuerungsfunktion, die Gesamtverantwortung, die Gewährleistungspflicht und Planungsverantwortung in sozialräumlichen Strukturen wahr?

Diese Fragen werden in einem von den Veranstaltern in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Prof. Dr. Johannes Münder, Technische Universität Berlin, aufgegriffen, das auf der Tagung vorgestellt wird und der Diskussion zur Sozialraumorientierung und -budgetierung neue Impulse geben soll.

Zu der Veranstaltung sind Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe und alle an der Sozialraumorientierung interessierten Fachkolleginnen und Fachkollegen herzlich eingeladen.

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Unterstützen, schützen, eingreifen – Sicherung des Kindeswohls zwischen Hilfe und Kontrolle

18. Juni 2001 in Hannover
29. Juni 2001 in Nürnberg

Jährlich werden an deutschen Gerichten 12.000 Fälle verhandelt, die eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des Paragrafen 1666 BGB zum Gegenstand haben. Diesen Verfahren geht häufig eine lange Kette von sozialpädagogischen Maßnahmen voraus, mit Hilfe derer die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe versuchen, das Wohl eines Kindes zu sichern. Gelingt dies nicht im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten, müssen Gerichte Entscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für Eltern und Kinder treffen.

Der Rechtsbegriff des Kindeswohls ist jedoch nicht eindeutig bestimmt. Entsprechend sind die inhaltlichen Auslegungsspielräume groß und Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls kaum standardisiert. Daraus ergeben sich für alle Beteiligten mehr oder weniger unklare Situationen und Handlungsunsicherheiten: Von sozialpädagogischen Fachkräften wird ein hohes Maß an Selbstregulierung gefordert, wenn sie in dem formell wenig geregelten Arbeitsfeld zwischen Unterstützung der Familie und Ausübung des staatlichen Wächteramtes professionell zu handeln und Gefahren für das Kindeswohl abzuwenden haben. Juristinnen und Juristen greifen punktuell in einen Prozess ein, wobei sie sich auf die Rechtsgrundlage stützen, ohne aber die Gesamtsituation umfassend einschätzen und beurteilen zu können. Und Eltern und Kinder befinden sich in einer ohnehin stark belasteten Lebenssituation, in der zusätzlich aus ihrer Sicht schwer einzuschätzende und wenig zu beeinflussende Anforderungen von außen an sie gestellt werden. Auf welche Art und Weise und mit welchen Methoden setzen Fachkräfte der Jugendhilfe sowie Juristinnen und Juristen an Familiengerichten ihren Handlungsauftrag um? Wie nutzen sie ihre Spielräume und wie gewinnen sie darin Handlungssicherheit und nicht zuletzt Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung? Welche Hilfestellungen brauchen Eltern, um bei drohender Kindeswohlgefährdung selbstverantwortlich handeln zu können und sich als Subjekte anerkannt zu fühlen?

Erabeitet werden sollen Anregungen und Unterstützung für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure im Handlungsfeld Kindeswohlgefährdung. Die Tagung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Verbänden, Richter und Richterinnen sowie interessierte Kolleginnen und Kollegen aus Wissenschaft und Lehre.

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Soziale Räume entwickeln – Sozialraumorientierung in Jugendhilfe und Stadtentwicklung

15.-16. November 2001 in Berlin

Sich am sozialen Raum zu orientieren und diesen zum Nutzen der darin lebenden Menschen zu entwickeln ist Leitgedanke in verschiedenen Arbeitsbereichen: In der Jugendhilfe werden derzeit Sozialraummodelle für die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Aktivierung sozialräumlicher Ressourcen erprobt. Im Bereich der Stadtentwicklung wurden das "E&C-Programm" vom Bund und das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgelegt, mit Hilfe derer soziale Räume entwickelt werden sollen. Ziel von Sozialraumkonzepten ist, die Entwicklungschancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Lebenswelten zu verbessern. Dazu werden die Leistungen und Entwicklungen an ihrem Bedarf ausgerichtet.

Die sozialen und städtebaulichen Problemlagen in sozialen Räumen unterscheiden sich voneinander. Gemeinden und Städte erarbeiten deshalb lokal begrenzte und auf ihre spezifischen Gegebenheiten abgestimmte Strategien zu ihrer Beseitigung – daraus ergeben sich Herausforderungen auf fachlicher, institutioneller und organisatorischer Ebene. Und es wird daran gearbeitet, verschiedene Arbeitsbereiche wie die sozialräumliche Jugendhilfe und die Stadtentwicklung miteinander zu verknüpfen und gemeinsam Kooperationsstrukturen und Aktivierungsstrategien zu entwerfen.

Auf der Tagung wird in das Prinzip Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe und der Stadtentwicklung eingeführt und dieses anhand von Beispielen verdeutlicht. Es wird der Frage nachgegangen, wie Konzepte und Kooperationstrukturen beschaffen sein müssen, damit sie in der Praxis die Teilhabe- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Räumen verbessern helfen.

Die Tagung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Verbänden, an Fachleute aus den Bereichen Stadtplanung und -entwicklung und interessierte Kolleginnen und Kollegen aus Wissenschaft und Lehre.

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Letzte Aktualisierung: 12.10.2009