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Materialien 1 – Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht

Seite

  Vorbemerkung 4
1. Die Sozialraumorientierung in der fachlichen Diskussion 5
Teil A Prüfungsgegenstand und Prüfungsmaßstab 7
2. Der Untersuchungsgegenstand: Was ist Sozialraumorientierung konkret? 7
2.1 Konzeptionelle, rechtlich relevante Aspekte der Sozialraumorientierung 7
2.2 Praxismodelle 9
3. Der Untersuchungsmaßstab: Das Kinder- und Jugendhilferecht 13
3.1 Der Rechtscharakter der Normen des SGB VIII: Zwischen objektiven Rechtsverpflichtungen und subjektiven Rechtsansprüchen 13
3.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten bei einzelfallbezogenen Leistungen 16
3.3 Leistungserbringung durch Dritte und ihre Finanzierung 17
Teil B Die rechtswissenschaftliche Untersuchung 19
4. Sozialraumorientierung und die Rechtsstellung der Leistungsberechtigten 19
4.1 Sozialraumorientierung und Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten 19
4.1.1 Sozialraumorientierung und materieller Rechtsanspruch 19
4.1.2 Hilfeplanverfahren 22
4.2 Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten und die Sozialraumorientierung 24
4.2.1 Wunsch- und Wahlrecht und die Gestaltung der Leistungserbringung 24
4.2.2 Wunsch- und Wahlrecht und die Finanzierung der Leistungserbringung 26
4.3 Sozialraumorientierung und Mitwirkungspflichten 27
4.4 Sozialraumorientierung und Datenschutz 29
4.4.1 Datenschutz und einzelfallbezogenes Handeln 29
4.4.2 Datenschutz und Planungshandeln 31
4.5 Beteiligung an den Kosten 32
5. Sozialraumorientierung und die Rechtsstellung der Leistungserbringer 33
5.1 Sozialraumorientierung und Trägervielfalt 34
5.2 Die Leistungserbringung bei §78a Abs.1 SGB VIII 37
5.3 Leistungserbringung und Finanzierung 38
5.3.1 Die (getrennte) Finanzierung der individuellen Leistungen 38
5.3.2 Die (getrennte) Finanzierung der infrastrukturellen Leistungen 39
5.3.3 Die Mischfinanzierung von individuellen Leistungen und infrastrukturellen Leistungen 43
5.4 Rechtliche Anforderung für die Vergabe von Leistungen für einen Sozialraum 45
5.4.1 Vergabe durch Förderung/Zuwendung/Subvention 46
5.4.2 Vergabe von Leistungen durch gegenseitigen Vertrag 48
6. Sozialraumorientierung und die Rechtsstellung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe 51
6.1 Aufgabenwahrnehmung bei einzelfallbezogenen Leistungen 52
6.2 Aufgabenwahrnehmung bei infra- und sozialstrukturellen Aufgaben 56
6.3 Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes 57
6.4 Kostenerstattung 59
Teil C Ergebnisse,Perspektiven 60
7. Zusammenfassung 60
8. Ausblicke – aus juristischer Sicht 63
  Literatur 68
  Der Autor 75


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Vorbemerkung

Die Sozialraumorientierung spielt in der Kinder-und Jugendhilfe eine zunehmende Rolle. Dies galt zunächst in konzeptioneller Hinsicht. Inzwischen gibt es einige Praxismodelle. Angesichts dieser Situation fand punktuell und aus ganz unterschiedlichen Anlässen heraus eine Befassung mit rechtlichen Aspekten statt. Angesichts der wachsenden Bedeutung und verschiedener Überlegungen zur Praxisumsetzung erscheint es notwendig, sich umfassend und systematisch mit den Rechtsproblemen zu befassen, die im Rahmen der Sozialraumorientierung eine Rolle spielen. Mit dieser Publikation werden die Ergebnisse einer derartigen rechtswissenschaftlichen Untersuchung vorgelegt.

Die Untersuchung geht in der Weise vor, dass im Teil A der Untersuchungsgegenstand aus rechtlicher Perspektive präzisiert und der Untersuchungsmaßstab (das Kinder-und Jugendhilferecht) in seinen für die Sozialraumorientierung wichtigen Aspekten dargestellt wird. Die Untersuchung selbst findet in Teil B statt, und zwar jeweils aus den Perspektiven der in diesem Zusammenhang Betroffenen bzw. Agierenden: der Leistungsberechtigten,der Leistungserbringer und der Leistungsverpflichteten. Dabei werden auch die jeweiligen Beziehungen zwischen diesen Beteiligten einbezogen.

Die Prüfung fand vor dem Hintergrund der konzeptionellen Vorstellungen und der existierenden Praxismodelle statt. Bei den Praxismodellen gab und gibt es zum Teil ganz unterschiedliche Gestaltungen in der Anwendung. Somit sind die Ergebnisse der Untersuchung hinsichtlich von Praxisvorhaben vor Ort als eine rechtliche Orientierung geeignet, sie können aber nicht die Einzelprüfungen von Praxisvorhaben, Praxismodellen und angewandter regelhafter Praxis ersetzen.

 


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Letzte Aktualisierung: 15.09.2009